Allgemeine Mietbedingungen (AMB)
Verkauf und Vermietung von Containern in Europa
Version gültig ab 22. Februar 2026
SAMMLUNG DER RICHTLINIEN UND ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Mietbedingungen (AMB)
Diese Allgemeinen Mietbedingungen regeln die Bereitstellung von Containern durch Eurocontex an seine Mieter (Privatpersonen oder Unternehmen) innerhalb der Europäischen Union.
1. Zustandekommen des Mietvertrags
Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Angebots oder der Bestellung durch den Mieter und der Zahlung der Kaution zustande. Die Mindestmietdauer ist im Vertrag festgelegt. Eurocontex behält sich jederzeit das Eigentum am gemieteten Container vor.
2. Kaution
Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Kaution in Höhe von 06 Wochen/Monaten Miete zu hinterlegen. Diese Kaution wird spätestens 30 Tage nach Rückgabe des Containers zurückerstattet, abzüglich etwaiger Reparaturkosten, die dem Mieter zuzurechnen sind.
3. Miete und Zahlungsbedingungen
Die Miete ist monatlich oder nach vereinbartem Turnus zu zahlen, je nach Vereinbarung im Nachhinein oder im Voraus. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß Richtlinie 2011/7/EU an.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
• den Container gemäß seiner Bestimmung und den technischen Spezifikationen zu nutzen
• den Container in gutem Zustand zu halten
• den Container nicht ohne schriftliche Genehmigung von Eurocontex unterzuvermieten, abzutreten oder zu verpfänden
• Eurocontex nach angemessener Vorankündigung den Zugang zum Container zur Überprüfung zu gestatten
• Eurocontex unverzüglich über Schäden, Unfälle oder Diebstahl zu informieren
• die lokalen Vorschriften bezüglich Lagerung und Standort des Containers einzuhalten
• eine Versicherung abzuschließen, die den Container gegen Brand, Diebstahl, Beschädigung und Haftpflicht abdeckt
5. Pflichten von Eurocontex
Eurocontex verpflichtet sich:
• einen Container zu liefern, der den vereinbarten Spezifikationen entspricht und in gutem Zustand ist.
• die strukturelle Instandhaltung des Containers zu gewährleisten
• Innerhalb einer angemessenen Frist bei Mängeln einzuschreiten, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind
6. Kündigung
Der Vertrag kann in den folgenden Fällen gekündigt werden:
• Auf Veranlassung des Mieters: mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit
• Auf Veranlassung von Eurocontex: bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Mieters (Nichtzahlung, missbräuchliche Nutzung etc.), nach erfolgloser Mahnung über 15 Tage
Bei vorzeitiger Kündigung, die dem Mieter zuzurechnen ist, bleibt dieser bis zum ursprünglichen Vertragsende zur Zahlung der Mieten verpflichtet.
7. Rückgabe des Containers
Am Ende des Vertrags muss der Mieter den Container in dem Zustand zurückgeben, in dem er ihn erhalten hat, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Bei Lieferung und Rückgabe wird ein widersprüchliches Protokoll erstellt. Kosten für eine über das übliche Maß hinausgehende Instandsetzung gehen zu Lasten des Mieters.
8. Haftung und Versicherung
Der Mieter ist für jeglichen Verlust oder jede Beschädigung des Containers während der Mietzeit verantwortlich. Er ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung abzuschließen. Eurocontex haftet nicht für Schäden, die Dritten durch den Mieter im Rahmen der Nutzung des Containers entstehen.
Dokument erstellt am 22. Februar 2026 — Eurocontex — www.eurocontex.com — contact@eurocontex.com
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