Allgemeine Mietbedingungen (AMB)

Verkauf und Vermietung von Containern in Europa

https://www.eurocontex.com

Version gültig ab 22. Februar 2026

SAMMLUNG DER RICHTLINIEN UND ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Mietbedingungen (AMB)

 

Diese Allgemeinen Mietbedingungen regeln die Bereitstellung von Containern durch Eurocontex an seine Mieter (Privatpersonen oder Unternehmen) innerhalb der Europäischen Union.

1. Zustandekommen des Mietvertrags

Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Angebots oder der Bestellung durch den Mieter und der Zahlung der Kaution zustande. Die Mindestmietdauer ist im Vertrag festgelegt. Eurocontex behält sich jederzeit das Eigentum am gemieteten Container vor.

2. Kaution

Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Kaution in Höhe von 06 Wochen/Monaten Miete zu hinterlegen. Diese Kaution wird spätestens 30 Tage nach Rückgabe des Containers zurückerstattet, abzüglich etwaiger Reparaturkosten, die dem Mieter zuzurechnen sind.

3. Miete und Zahlungsbedingungen

Die Miete ist monatlich oder nach vereinbartem Turnus zu zahlen, je nach Vereinbarung im Nachhinein oder im Voraus. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß Richtlinie 2011/7/EU an.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

den Container gemäß seiner Bestimmung und den technischen Spezifikationen zu nutzen

den Container in gutem Zustand zu halten

den Container nicht ohne schriftliche Genehmigung von Eurocontex unterzuvermieten, abzutreten oder zu verpfänden

Eurocontex nach angemessener Vorankündigung den Zugang zum Container zur Überprüfung zu gestatten

Eurocontex unverzüglich über Schäden, Unfälle oder Diebstahl zu informieren

die lokalen Vorschriften bezüglich Lagerung und Standort des Containers einzuhalten

eine Versicherung abzuschließen, die den Container gegen Brand, Diebstahl, Beschädigung und Haftpflicht abdeckt

5. Pflichten von Eurocontex

Eurocontex verpflichtet sich:

einen Container zu liefern, der den vereinbarten Spezifikationen entspricht und in gutem Zustand ist.

die strukturelle Instandhaltung des Containers zu gewährleisten

       Innerhalb einer angemessenen Frist bei Mängeln einzuschreiten, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind

6. Kündigung

Der Vertrag kann in den folgenden Fällen gekündigt werden:

       Auf Veranlassung des Mieters: mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit

       Auf Veranlassung von Eurocontex: bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Mieters (Nichtzahlung, missbräuchliche Nutzung etc.), nach erfolgloser Mahnung über 15 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung, die dem Mieter zuzurechnen ist, bleibt dieser bis zum ursprünglichen Vertragsende zur Zahlung der Mieten verpflichtet.

7. Rückgabe des Containers

Am Ende des Vertrags muss der Mieter den Container in dem Zustand zurückgeben, in dem er ihn erhalten hat, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Bei Lieferung und Rückgabe wird ein widersprüchliches Protokoll erstellt. Kosten für eine über das übliche Maß hinausgehende Instandsetzung gehen zu Lasten des Mieters.

8. Haftung und Versicherung

Der Mieter ist für jeglichen Verlust oder jede Beschädigung des Containers während der Mietzeit verantwortlich. Er ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung abzuschließen. Eurocontex haftet nicht für Schäden, die Dritten durch den Mieter im Rahmen der Nutzung des Containers entstehen.

 

Dokument erstellt am 22. Februar 2026 — Eurocontex — www.eurocontex.com — contact@eurocontex.com

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